
Die Stadt Hamburg stellt im Rahmen ihres Wohnraumförderprogramms für 2025 und 2026 über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) insgesamt 1,774 Milliarden Euro für die Förderung des Neubaus von Wohnungen, die Modernisierung von Wohnungen und den Bindungsankauf zur Verfügung.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, betonte am 28. Januar 2025 bei der Vorstellung des neuen Wohnraumförderprogramms für die Jahre 2025/2026: „Hamburg steht wie kein anderes Bundesland für den sozialen Wohnungsbau und investiert massiv in dessen Ausbau. Seit 2011 haben wir die Wohnraumförderung konsequent gestärkt, um den Bau von Sozialwohnungen voranzutreiben. Mit der Wohnraumförderung 2025/26 sorgen wir weiterhin erfolgreich für bezahlbaren Wohnraum in Hamburg.“
Das Wohnraumförderprogramm 2025 und 2026
Die Wohnraumförderung wird auf hohem Niveau fortgesetzt und ausgeweitet. Für die Jahre 2025 und 2026 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg über die IFB Hamburg Mittel bereit für den Bau von jährlich mindestens 3.000 geförderten Neubauwohnungen in den drei Förderwegen für Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen. Zudem steigert die Stadt die Programmzahlen auf rund 15.000 für geförderte Modernisierungen und für 1.300 Sozialbindungen im Bestand.
Dabei gibt es einen erneuten Ausgleich für gestiegene Baukosten für die Neubau- und Modernisierungsförderung. Für 2025 wird eine Baukostensteigerung innerhalb des letzten Jahres um 3 Prozent berücksichtigt. Für 2026 wurde vorerst eine Steigerung um 2 Prozent angesetzt, weitere Anpassungen bleiben möglich.
Die neuen Rahmenbedingungen für den geförderten Neubau
In der Neubauförderung für Mietwohnungen wird der Förderzins von 1 Prozent pro Jahr für 30 Jahre beibehalten. Der neue 3. Förderweg und der 1. Förderweg plus werden fortgesetzt. Vor dem Hintergrund der anhaltend herausfordernden Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, insbesondere mit Blick auf die Baukostensteigerungen, wird in der Neubauförderung ein kompakter IFB-Basisstandard mit reduzierten Vorgaben und Fokus auf die wesentlichen Eigenschaften im geförderten Neubau eingeführt. So werden die Kosten für Bauherren und Förderung reduziert.
Mit einem neuen Fördermodul zur Reduktion der grauen CO2-Emission aus der Herstellung der Gebäudekonstruktion in der Neubauförderung werden bisherige Fördermodule zusammengefasst und vereinheitlich. Zugleich steigen die Anfangsmieten für in 2025 bewilligte geförderte Mietwohnungen um 0,15 Euro/qm im Monat, im 1. Förderweg und 1. Förderweg plus auf 7,25 Euro/qm monatlich, im 2. Förderweg auf 9,35 Euro/qm Wohnfläche und im 3. Förderweg auf 12,25 Euro/qm Wohnfläche. Für in 2026 bewilligte geförderte Mietwohnungen wird es eine einmalige höhere Steigerung der Anfangsmieten von 0,45 Euro/qm Wohnfläche geben. Hintergrund für diese einmalige höhere Steigerung sind die in den letzten Jahren vergleichsweise hohen Teuerungsraten sowie die Veränderungsrate des Nominallohnindexes in Hamburg. In der Eigenheimförderung wird ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien zur Selbstnutzung in Kombination mit einer energetischen Modernisierung eingeführt.
Vereinfachte Förderung bei der Modernisierung
Auch die Modernisierungsförderung wird vor dem Hintergrund der Ziele des Transformationspfades des Hamburger Klimaplans weiter ausgebaut. Um das Modernisierungsprogramm A für rein energetische Modernisierungen ohne Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Gebäudeeigentümer übersichtlicher und die Inanspruchnahme möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde die Fördersystematik vereinfacht. Bei umfassenden Modernisierungen von Mietwohnungen (Programme B/1. Förderweg und C/2. Förderweg) werden nun Darlehensförderungen mit erhöhter Förderintensität angeboten. Aber auch reine Zuschuss-Förderungen bleiben möglich.
Hinzu kommen weiterhin optionale Förderbausteine für Barrierefreiheit, besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder Maßnahmen zur Energie- und mittelbaren CO2-Einsparung. Die Miethöhen für die Modernisierungsprogramme mit Mietpreis- und Belegungsbindungen orientieren sich an den Anfangsmieten und Mieterhöhungsmöglichkeiten der Neubau-Förderung. Darüber hinaus wird das bestehende Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ zur energetischen Modernisierung für ausschließlich energetische Modernisierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern und selbstgenutzten Wohnungen jetzt auch für die Zielgruppe der Eigentümer größerer Mietwohnungsbestände geöffnet. So können Einzelmaßnahmen in größer angelegte Maßnahmen für ganze Wohnungs-Flotten und Quartiere einfach und niederschwellig gefördert werden.
Die Programme zum direkten Ankauf von Belegungsbindungen im zuvor ungebundenen Wohnungsbestand und für Bindungsverlängerungen werden fortgesetzt.
Mit den Eckpunkten der Wohnraumförderprogramme kann die IFB Hamburg insgesamt Förderbarwerte (heutiger Gegenwartswert der meist länger laufenden Förderungen) von rund 906 Mio. Euro für das Jahr 2025 und rund 868 Mio. Euro für 2026 vergeben.
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der IFB Hamburg, sagte: „Auch im Jahr 2025 wird die verbesserte Wohnraumförderung der IFB Hamburg ein wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen sein und insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen zugutekommen.“