
Ihr Wohnstift ist denkmalgeschützt, und Sie wollen es energetisch ertüchtigen? Das Denkmalschutzamt Hamburg unterstützt den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand, weil diese einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten, und hat seinen Leitfaden für Sie erweitert. Jetzt bietet dieser auch praxisrelevante Hilfestellungen zum Antragsverfahren für Wärmepumpen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen an.
Bisher waren in dem Leitfaden wertvolle Tipps und Hinweise zum Antragsverfahren für Solaranlagen bei Denkmälern veröffentlicht. In der nun erweiterten Praxishilfe finden Sie alle Infos für die Planung und Antragstellung von Wärmepumpen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Bauliche Möglichkeiten, Antragstellung, Realisierung
Der Leitfaden differenziert, wie bereits bei dem Einsatz von Solaranlagen, zwischen Regelfällen, die meist auf kurzem Wege genehmigt werden können, und komplexeren Fällen, bei denen zusammen mit dem Denkmalschutzamt denkmalverträgliche Lösungen gesucht werden müssen. Die Mitarbeitenden im Denkmalschutzamt stehen Ihnen gern beratend zur Seite!
Hilfestellungen für Planung und Genehmigung
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Denkmalschutzamt hat es sich zum Ziel gesetzt, den Schutz unserer Kulturdenkmäler und die Energiewende erfolgreich zusammenzubringen. Um dieses Ziel gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, hat das Denkmalschutzamt bereits im März 2023 die Praxishilfe zum Einsatz von Solaranlagen bei Denkmälern erarbeitet. Mit der Erweiterung um den Einsatz von Wärmepumpen und der Begrünung von Denkmälern können sich Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer jetzt auf unkomplizierte und anschauliche Weise über die weiteren Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien am Denkmal informieren.“
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Praxishilfe ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass Klimaschutz und Denkmalschutz sich nicht gegenseitig ausschließen. Mit diesem Leitfaden bekommen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer konkrete Hilfestellung bei Überlegungen zu Wärmepumpen und Gründächern. Viele dieser Eigentümerinnen und Eigentümer wollen Wärmepumpen installieren oder ihre Fassaden und Dächer begrünen – wir wollen das denkmalgerecht ermöglichen. Damit nutzen wir weitere Potenziale, um erneuerbare Energien in Hamburg voranzubringen. Denkmalgeschützte Gebäude leisten so einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zu unseren Klimazielen.“
Die Praxishilfe finden Sie unter www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege