
Der Aufruf der Hamburger Sozialbehörde zur Interessenbekundung zum Modellvorhaben nach § 123 SGB XI „Wohnen bleiben im Quartier“ ist jetzt online unter: www.hamburg.de/go/1063768 – Bewerbungsfrist ist 30. Juni 2025.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) startet ein Interessensbekundungsverfahren, das interessierte Träger dazu auffordert, Ideen für Modellprojekte einzureichen, die ein „Wohnen bleiben im Quartier“ auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Die Mittel dazu werden gemäß § 123 SGB XI von den Pflegekassen und dem Land (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Sozialbehörde) bereitgestellt.
Fördervoraussetzungen
Die Modellprojekte sollen im Idealfall in einem von den Bezirken definierten Fokusraum umgesetzt werden. Darüber hinaus können aber auch andere Quartiere für eine Förderung in Betracht kommen. Die Quartiere müssen jedoch in jedem Fall den Kriterien des Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere (StEF) entsprechen. Danach können sich selbstverständlich Träger auch mit einem anderen Quartiersvorschlag, als die gelisteten, bewerben, wenn das Quartier die Kriterien des StEF, die im Aufruf zur Interessenbekundung genannt sind, erfüllt.
Fördervolumen
Für Modellprojekte in Hamburg stehen bis zu 6,24 Millionen Euro für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 zur Verfügung. Die erforderliche landesseitige Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent wird über den „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Sozialbehörde bereitgestellt.
Die maximale Fördersumme beträgt 835.000 Euro je Modellprojekt für den Zeitraum von drei Jahren.
Davon können maximal 80.000 Euro pro Modellprojekt auch für investive Maßnahmen ausgegeben werden. Es wird angestrebt in jedem Bezirk ein Modellprojekt zu fördern. Maximal können sieben Projekte gefördert werden.
Alle Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/go/1063768