Runder Tisch „Nachlassverfahren“: Bereichernder Austausch und neue Handlungsoptionen

Vertreter*innen von über 20 Wohnstiftungen trafen sich zum Runden Tisch "Nachlassverfahren" am 8. September 2026 im Amalie Sieveking-Saal, Fotos: Dorothea Pods / HaBüWo
Rechtspflegerin Tanja Pflüger vom Nachlassgericht/Amtsgericht Hamburg erläuterte, welche Informationen für die Ermittlung von Angehörigen und Erben hilfreich sind

Am 8. September 2026 lud das Hamburger Bündnis für Wohnstifte (HaBüWo) zum Runden Tisch „Nachlassverfahren – Orientierung und Klarheit für den Stiftungsalltag“ in den Amalie Sieveking-Saal ein. Vertreter*innen der Wohnstiftungen kamen mit Fachleuten aus Justiz, Polizei und anwaltlicher Praxis zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, Schnittstellen zu beleuchten und Ansätze für eine effizientere und rechtssichere Gestaltung von Nachlassverfahren zu entwickeln.

Für Wohnstiftungen sind Nachlassverfahren von besonderer Bedeutung: Verstirbt ein/e Mieter*in, bleibt die Wohnung häufig über längere Zeit ungenutzt. Verzögerte Verfahren können zu Mietausfällen, zusätzlichem Verwaltungs- und Instandsetzungsaufwand führen – vor allem aber bleibt dringend benötigter, häufig öffentlich geförderter Wohnraum blockiert. Gleichzeitig fehlen bei vielen Bewohner*innen Angehörige, die sich um die Nachlassangelegenheiten kümmern können. Auch eine gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod der betreuten Person.

Praxis trifft Justiz und Verwaltung
Der Runde Tisch wurde von Christina Baumeister, Geschäftsführerin der Alida Schmidt-Stiftung u.a. moderiert. Den Auftakt machten Praxisberichte aus den Wohnstiftungen. Nicole Kleinert (Alida Schmidt-Stiftung) und Beate Kammigan (Heinrich und Caroline Köster Testament-Stiftung) berichteten aus ihrer täglichen Arbeit und stellten bestehende Vorgehensweisen vor. Dabei zeigte sich insbesondere, wie hilfreich bereits zu Lebzeiten getroffene Vereinbarungen sein können.

So hat die Köster-Stiftung gute Erfahrungen mit einer „Benachrichtigung im Notfall“ gemacht, in der wichtige Kontaktpersonen erfasst und Regelungen für die Abwicklung des Mietverhältnisses nach dem Tod getroffen werden. Auch eine vorbereitende Abwicklungsvollmacht kann dazu beitragen, Abläufe zu vereinfachen.

Rechtspflegerin Tanja Pflüger vom Nachlassgericht/Amtsgericht Hamburg erläuterte, welche Informationen für die Ermittlung von Angehörigen und Erben hilfreich sind, beispielsweise weiterführende Angaben, wie deren Geburtsdaten und Bankverbindungen, zu Testamenten und  Vermögenswerten oder Betreuungsverfahren. Je vollständiger diese Informationen vorliegen, desto besser können die zuständigen Stellen die Verfahren bearbeiten.

Tony Klumbies und Pia Julia Juranek von der Polizei Hamburg gaben Einblicke in ihre Aufgaben, die geplanten bzw. erprobten Verfahrensweisen. Ein Ziel ist es, künftig möglichst weniger Wohnungen zu versiegeln und Schlüssel zu verwahren. Dabei wurde auch deutlich: Die Todesermittlung des Landeskriminalamts ist für nicht natürliche Todesfälle oder ungeklärte Todesursachen zuständig; die Ermittlung von Erben gehört hingegen nicht zu ihren Aufgaben.

Neue Ansätze für schnellere Verfahren
Dr. Christian Köster von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stellte aktuelle Entwicklungen vor. Dazu gehören die Erprobung eines vereinfachten Übergabemanagements und eines Terminmanagements, die Einführung der elektronischen Akte sowie weitere Schritte der Digitalisierungsstrategie. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation an den Nachlassgerichten wurden vorgestellt.

Darüber hinaus wurde über einen Beschluss der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2026 berichtet. Auf Antrag Hamburgs soll geprüft werden, wie Wohnungsleerstand im Zusammenhang mit Nachlassverfahren vermieden werden kann. Auch eine Expertenkommission zum Mietrecht beschäftigt sich mit der Thematik.

Rechtsanwalt Christian Putschäw brachte schließlich die Perspektive der anwaltlichen Praxis ein. Er stellte drei konkrete Instrumente vor: eine vorbereitende Abwicklungsvollmacht zu Lebzeiten, einen Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft nach einem Sterbefall sowie eine Aufhebungsvereinbarung mit Erb*innen, die die Räumung nicht selbst übernehmen können.

Vom Austausch zum Leitfaden
Aus den unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen sind konkrete Handlungsoptionen für die Wohnstiftungen entstanden. Die wichtigsten Erkenntnisse wurden im Anschluss an den Runden Tisch in einem Leitfaden „Nachlassverfahren – Orientierung und Klarheit für den Stiftungsalltag“ zusammengeführt.

Damit möchte das Hamburger Bündnis für Wohnstifte die Wohnanlagen dabei unterstützen, Abläufe frühzeitig zu klären, Verfahren zu erleichtern und Leerstand möglichst zu vermeiden.

Vielen Dank allen Mitwirkenden für den konstruktiven Austausch und die Bereitschaft, Erfahrungen und Lösungsansätze miteinander zu teilen!

Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Veranstaltung wurden im Anschluss in einem Leitfaden zusammengefasst
Die Veranstaltung initiiert hat das Hamburger Bündnis für Wohnstifte (HaBüWo)
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