Schneller, einfacher und günstiger bauen in Hamburg

Symbolbild Bauen in Hamburg, Foto FFH-BSW
Symbolbild Bauen in Hamburg, Foto: FFH-BSW

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Ziel der Reform ist es, Bauvorhaben deutlich zu beschleunigen, Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren. Sowohl Neubau-Projekte als auch Umbauten im Bestand profitieren von den umfangreichen Änderungen. Die neue „Digitale Baugenehmigung“ wird die Zusammenarbeit zwischen Bauverantwortlichen und Fachplanenden verbessern.

Schnellere Genehmigungen und mehr Genehmigungsfreiheit
Mit der neuen Bauordnung werden Genehmigungsverfahren deutlich verschlankt. Für bestimmte kleinere Wohngebäude ist künftig lediglich eine Genehmigungsfreistellung erforderlich. Zudem sind unter anderem Wärmepumpen, E-Auto-Ladestationen und Balkonkraftwerke genehmigungsfrei.
Auch Dachaufstockungen, Umnutzungen und Umbauten im Bestand lassen sich künftig einfacher umsetzen.

Stärkung des Bauens im Bestand
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Umnutzung bestehender Gebäude – insbesondere die Umwandlung von Büro- oder anderen Aufenthaltsräumen in Wohnraum. Künftig müssen Bestandsgebäude bei Umbaumaßnahmen nicht mehr vollständig auf Neubaustandard ertüchtigt werden. Der Bestandsschutz wird ausgeweitet, wodurch ressourcenschonendes Bauen attraktiver und wirtschaftlicher wird.

Erleichterte Abweichungen und Förderung innovativer Bauformen
Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften können künftig leichter genehmigt werden insbesondere, wenn bestehende Gebäude weiter genutzt oder neuer Wohnraum geschaffen wird.
Darüber hinaus ermöglicht die neue Bauordnung ausdrücklich experimentelles und kostenreduziertes Bauen. Innovative Bau- und Wohnformen können auch dann genehmigt werden, wenn sie nicht alle Detailvorgaben erfüllen, sofern die übergeordneten Schutzziele gewahrt bleiben.

Mobilität neu geregelt
Die bisherige Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wird durch einen individuellen Mobilitätsnachweis ersetzt. Künftig wird jedes Grundstück hinsichtlich seines tatsächlichen Mobilitätsbedarfs bewertet – unter Berücksichtigung von Lage, ÖPNV-Anbindung, örtlicher Verkehrssituation und Nutzerstruktur. Die bislang vorgesehenen finanziellen Ausgleichszahlungen für nicht realisierbare Stellplätze entfallen.

Digitale Baugenehmigung –länderübergreifender Onlinedienst
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wurde der bisherige Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ durch die neue „Digitale Baugenehmigung“ ersetzt.

Der neue länderübergreifende Onlinedienst bietet zahlreiche Vorteile:

  • Gemeinsames Bearbeiten von Anträgen durch Bauverantwortliche, Architekt*innen und Fachplaner*innen
  • Gleichzeitiges Arbeiten an mehreren Anträgen
  • Transparente Einsicht in Unterlagen und Bearbeitungsstand
  • Gebündelte Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde
  • Digitales Nachreichen von Unterlagen

Mehr unter https://hh.digitalebaugenehmigung.de/hamburg/

Mit der Reform schafft Hamburg moderne Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau, schnellere Verfahren und innovative Bauformen. Die neue Bauordnung setzt damit wichtige Impulse für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung.

Zum Inhalt springen